Endgeräte der Schule und des Schulträgers, die im Rahmen von Corona Hilfe II Schülerinnen und Schüler zur Nutzung unterwegs und zuhause bereitgestellt werden, benötigen einen Schutz vor verbotenen Inhalte. Soziale Netzwerke und Computerspiele sollen das Alltagsleben der Schülerinnen und Schüler bereichern und das Miteinander in der Peer-Group fördern.

Im Unterricht können diese Inhalte störend sein. Deshalb wechselt das Endgerät des Schülers automatisch in den Internetschutz der Schule, wenn Schüler das Schul-WLAN mit seinem Endgerät betritt. In der Schule sind nicht nur verbotenen Inhalte, sondern auch Unterrichts störende Inhalte gesperrt.